Kontakt
Bitte wenden Sie sich für alle Fragen zum FoundationONE® CDx-Test und zum FoundationONE® HEME-Test an:
Telefon: 089 2620817−21 → Telefonzeiten: Mo - Fr 9:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Fax: 089 2620817−22
E-Mail: penzberg@mpatho.de
Teilgemeinschaftspraxis Molekularpathologie Südbayern (Praxis Penzberg)
Nonnenwald 2
Gebäude 433
82377 Penzberg
Kontakt Stammpraxis in München:
Teilgemeinschaftspraxis Molekularpathologie Südbayern
Giesinger Bahnhofplatz 2
81539 München
Telefon: 089 2620817−00
Fax: 089 2620817−88
E-Mail:
info@mpatho.de
Bei Fragen zur Bearbeitung und Logistik spezifischer Proben können Sie sich mit der Durchwahl −14 direkt an unser Labor in der Stammpraxis wenden. Bei allen Anfragen zum
FoundationONE® CDx-Test wählen Sie bitte die Durchwahl
−21.
Bitte beachten Sie, dass Sie genauere Auskünfte zu spezifischen Befunden aus rechtlichen Gründen nur vom jeweils zuständigen Pathologen erhalten können.
Beschwerde- und Einspruchverfahren der TGMP Molekularpathologie Südbayern
Für Beschwerden und Einsprüchen wenden Sie sich bitte an folgenden Kontakt:
Administration: Julia Kurutz
Tel.: 089 / 2620 817-13
E-Mail: info@mpatho.de
1. Ihre Daten und der Beschwerdeinhalt wird aufgenommen und dokumentiert:
• Datum/Uhrzeit
• Name und ggf. Firma des Beschwerdeführers / des Einspruchführers
• Kontaktdaten für die Rückmeldung (Telefonnummer und/oder Email)
• Kurze Beschreibung des Sachverhalts, ggf. Verweis auf den betreffenden Fall (T-Nummer)
• Zeichnung des Mitarbeiters, der die Beschwerde / den Einspruch entgegengenommen hat
2. Prüfung, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Beschwerde handelt (unberechtigte Beschwerden sind Inhalte, die sich unserer Einflussnahme entziehen oder zuwider dem Patientenwohl stehen)
3. Wenn berechtigt, wird zur weiteren Bearbeitung der Beschwerde / des Einspruchs ein Ansprechpartner für den Beschwerdesteller benannt. Um die Ursachen für Beschwerden und Einsprüche zu beseitigen, werden erforderliche Maßnahmen - soweit möglich und sinnvoll - in das QM-System integriert. Nach bzw. während Bearbeitung der Beschwerde, wird der Beschwerdeführer über den Stand der Dinge und die Ergebnisse informiert.
Beschwerde: Der Ausdruck einer Unzufriedenheit bezüglich der Tätigkeiten der Inspektionsstelle (z.B. zu lange Bearbeitungszeiten, mangelnde Kommunikation, unfreundliche Mitarbeiter, etc.) ist im Sinne der Norm als Beschwerde zu behandeln (DAkkS-Leitfaden 71 SD 4 001/Revision 1.3 / 21.09.2012, Abschnitt 7.5).